Tierkommunikation & Naturheilkunde für Tiere

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tiertherapeutin und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Tiertherapeutin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Tiertherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

c) Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tiertherapeutin aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tiertherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Tiertherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tiertherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tiertherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen entspricht.

c) In der Regel werden von der Tiertherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Tiertherapeutin schriftlich zu erklären.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorierung der Tiertherapeutin

a) Die Tiertherapeutin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tiertherapeutin und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar oder per Rechnung an die Tiertherapeutin zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach § 8) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Tiertherapeutin keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Tiertherapeutin empfohlen oder verordnet und vom Kunden in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Kunde freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Die Tiertherapeutin darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Tiertherapeutin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.b) Die Tiertherapeutin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die Tiertherapeutin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Tiertherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 7 Kurse, Seminare

Die Teilnahme an einem Kurs oder Seminar ist erst dann verbindlich, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Wenn Sie sich bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, wird die Kursgebühr abzüglich einer Organisationspauschale von EUR 25 zurück erstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen ist der volle Kurspreis zu zahlen, unabhängig vom Grund des Rücktritts/Nichterscheinen.

Sollte die Veranstaltung abgesagt werden müssen (z. B. wegen Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten), werden bereits gezahlte Kursgebühren zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Tiere ist eine Haftpflichtversicherung Bedingung. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 8 Rechnungsstellung

Das Honorar für eine Einzelberatung ist per Vorkasse bis zum angegebenen Termin zu entrichten- andernfalls findet der Termin nicht statt.

§ 9 Stornobedingungen für Einzelberatungen

Die Terminabsage einer Einzelberatung ist telefonisch oder schriftlich per Mail oder SMS möglich.
Bis 3 Tage (72 Stunden) vor dem Termin: ohne Stornogebühren.
Bei Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin ist der volle Preis zu bezahlen.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Rohrdorf, bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.Gerichtsstand für beide Parteien ist Rosenheim.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.